Allgemeine Geschäftsbedingungen




CoMiKo GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Verkauf und die Lieferung von Software- und Hardwarelösungen


Stand September 2023


1. Kontakt

CoMiKo GmbH

Kammeringstraße 4a, 2353 Guntramsdorf

Email: info@comiko.at

www.comiko.at

Telefon: 01/3452 66 40


2. Geltung
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Verkauf und die Lieferung von Softwarelösungen und Waren sowie Leistungen und Angebote der CoMiKo (in weiterer Folge: AGB) gelten zwischen CoMiKo und natürlichen sowie juristischen Personen (kurz: Kunden) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
2.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von CoMiKo ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2.3. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf der Homepage www.comiko.at und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
2.4. CoMiKo kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung seiner AGB.

3. Vertragsgegenständliche Leistungen
3.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
• Ausarbeitung von Software- und Hardwarelösungen
• Analysen diverser Softwares und Programme
• Erstellung von individual Software und Hardware
• Lieferung von Software- und Hardwareprogrammen
• Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
• Mitwirkung bei der Inbetriebnahme
• Telefonische Beratung
• Programmwartung, Weiterentwicklung und Instandhaltung
• Sonstige Dienstleistungen
3.2. Die Ausarbeitung individueller Software- und Hardwarelösungen sowie Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
3.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die CoMiKo gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
3.4. CoMiKo kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung seiner AGB.

4. Angebot und Vertragsabschluss
4.1. Angebote von CoMiKo sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.
4.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
4.3. Sofern nicht ausdrücklich anders individualvertraglich geregelt, kommt der Vertrag durch Unterzeichnung beider Parteien, spätestens jedoch mit der ersten Erfüllungshandlung durch CoMiKo zustande.
4.4. Der Umfang der von CoMiKo zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung durch CoMiKo sowie den Vertrag festgelegt.
4.5. CoMiKo behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor. CoMiKo wird den Kunden von derartigen Abweichungen ohne unnötigen Aufschub verständigen

5. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
5.1. Der Vertrag wird, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
5.2. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder um die Mindestlaufzeit, höchstens aber jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit oder der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
5.3. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
5.4. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für CoMiKo beispielsweise dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät.
5.5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.6. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, werden bei vorzeitiger Vertragsauflösung alle noch ausstehenden Grundgebühren bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer als Abschlagszahlung verrechnet.

6. Preise und Zahlungen
6.1. Die erbrachten Leistungen werden nach Stundensatz in einem monatlichen Rhythmus abgerechnet. Die Preise gelten nur für den vorliegenden Auftrag.
6.2. Für die Wartung, Weiterentwicklung und Instandhaltung eines von CoMiKo erworbenen oder bereits vorhandenen Produktes fällt eine monatliche Pauschale an, die sich nach Produktanzahl und Aufwand individuell zusammensetzt.
6.3. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung. Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen CoMiKo-Listenpreisen berechnet.
6.4. Preisangaben sind grundsätzlich als Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer sowie Verpackungs- und Transportkosten enthalten, zu verstehen.
6.5. Es wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Preise vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Die auf Basis dieser Wertsicherung neu berechneten Preise sind auf volle Euro kaufmännisch zu runden und gelten als Grundlage für die Neuberechnung. Dem Kunden steht infolge einer derartigen Kostenanpassung kein Kündigungsrecht zu. Die Kostenanpassung erfolgt höchstens 1-mal jährlich zum Jahresbeginn, wobei es keiner Vorankündigung bedarf.
6.6. CoMiKo ist ansonsten berechtigt, vereinbarte Preise nach vorheriger Verständigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten, beginnend mit dem nächstfolgenden Monatsersten, zu ändern. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Stichtag der Preisänderung mittels eingeschriebenen Briefs unter Einhaltung einer einmonatigen Frist vorzeitig aufzulösen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten ab dem Stichtag die geänderten Bedingungen.

7. Zahlung und Zahlungsverzug
7.1. Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, sind die vom CoMiKo gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer spätestens 14 Tage ab Erhalt, ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
7.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Leistung jeder einzelnen Einheit Rechnung zu legen.
7.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Vertragserfüllung durch CoMiKo. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen CoMiKo, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
7.4. Bei Zahlungsverzug ist die CoMiKo berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4 % zu verrechnen. Gegenüber Unternehmern als Kundenwerden gemäß § 456 UGB bei Zahlungsverzug 9,2 % Verzugszinsen pro Monat über dem Basiszinssatz berechnet.
7.5. Eine Aufrechnungsbefugnis steht den Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche unstreitig, gerichtlich festgestellt oder schriftlich anerkannt worden sind.
7.6. Mängel hindern nicht die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung, sondern werden – sofern berechtigt – im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen behoben.
7.7. Im Falle des Zahlungsverzuges ist CoMiKo außerdem berechtigt vom Kunden die Kosten des Mahnaufwandes, den zusätzlich anfallenden Kostenführungs- bzw. Evidenzhaltungsaufwand und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen der von ihm eingeschalteten Inkassoinstitute und/oder Rechtsanwälte zu verlangen. Die Mahn- und Inkassospesen des eingesetzten Inkassoinstitutes richten sich nach den für Inkassoinstitute geltenden gesetzlichen Berechnungssätze, die Mahn- und Inkassospesen der Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltstarif.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. CoMiKo behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren sowie das Nutzungsrecht an der gelieferten und enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher im Zusammenhang mit der betreffenden Ware entstandenen Forderungen vor.
8.2. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an CoMiKo ab.

9. Lieferung und Leistung
9.1. Die im Auftrag jeweils angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn ein Liefertermin ist ausdrücklich und schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.
9.2. Wird ein verbindlich vereinbarter Liefertermin von CoMiKo nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9.3. Verzögerungen oder Unterbrechungen, deren Abwendung oder Verringerung nicht in der Macht von CoMiKo liegt (beispielsweise höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse) sowie jene, die in der Sphäre des Kunden liegen und nicht von CoMiKo verschuldet wurden (insbesondere nachträgliche Auftragsänderungen oder Verpflichtungen des Kunden aus diesem oder anderen Verträgen) verlängern die Lieferzeit um den Zeitraum der Verzögerung oder Unterbrechung bzw. bis der Kunde CoMiKo vom Wegfall der Behinderung in Kenntnis gesetzt hat.
9.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist CoMiKo berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

10. Annahmeverzug des Kunden
Befindet sich der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist CoMiKo nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weiters ist der Kunde bei Vorliegen eines solchen Falles verpflichtet, an CoMiKo ein nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegendes Pönale in der Höhe von 30 % des Nettoaufwandes zu bezahlen. Diese Verpflichtung lässt die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch CoMiKo unberührt.

11. Gewährleistung
11.1. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Gemäß § 932 ABGB stehen dem Kunden bei mangelhafter Leistung die Verbesserung, der Austausch, die Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrags zu, wobei der Kunde zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen kann, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Lieferanten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.
11.2. In Bezug auf Softwareprodukte macht CoMiKo keine Kompatibilitätszusagen und leistet nur für ausdrücklich und schriftlich zugesagte Eigenschaften Gewähr. Insbesondere wird keine Gewähr für vom Kunden erwartete Eigenschaften geleistet, die von CoMiKo nicht ausdrücklich zugesagt worden ist.
11.3. Die Anzeige eines Mangels bedarf der Schriftform, wobei eine genau Beschreibung des gerügten Mangels erforderlich ist.
11.4. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe, für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
11.5. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
11.6. Mängel an gelieferter Hard- und/oder Software, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Erhalt und bei Softwareprodukten nach Programmabnahme durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe an CoMiKo schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Für Verbraucher gelten die Bestimmungen der §§ 8 ff KSchG und werden die darin normierten zwingenden Rechte durch diese AGB nicht eingeschränkt.
11.7. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses behauptenden Mangels dar.
11.8. Zur Mängelbehebung sind CoMiKo seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
11.9. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, der CoMiKo entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
11.10. Den Kunden trifft die Obliegenheit eine unverzügliche Mangelfeststellung sowie -behebung durch CoMiKo zu ermöglichen, anderenfalls er mangels Mitwirkung seine Mängelansprüche verliert.
11.11. CoMiKo übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung und anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
11.12. Für Softwares, die durch eigene Mitarbeiter des Kunden oder Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch CoMiKo.
11.13. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme oder die Wartung, Weiterentwicklung und Instandhaltung ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung, Ergänzung, Wartung, Weiterentwicklung oder Instandhaltung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm oder Produkt lebt dadurch nicht wieder auf.

12. Haftung
12.1. Eine Haftung von CoMiKo für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und deliktischer Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden von CoMiKo grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
12.2. CoMiKo haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Schäden, Schäden aus Betriebsunterbrechungen und mittelbare Schäden sowie für entgangenen Gewinn und Ersparnisse des Kunden. Ausgeschlossen ist insbesondere auch der Ersatz von Mängelfolgeschäden, insbesondere auf Ersatz etwaiger Nebenkosten aufgrund eventueller Nachbesserungsarbeiten. CoMiKo haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders – hätte verhindern können. Eine Haftung für Mängel, die durch Umgebungseinflüsse oder durch Bearbeitung Dritter entstanden ist, besteht nicht. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung von CoMiKo für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten.
12.3. Der Kunde hat das Recht, einen berechtigten Schadenersatzanspruch nach seiner Wahl durch Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Geldersatz zu erfüllen.
12.4. Gegenüber Verbrauchern gelten die Bestimmung des § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG sowie Abs. 2 Z 5 KSchG.
12.5. Die Haftung nach dem PHG bleibt unberührt.

13. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

14. Geheimhaltung
CoMiKo verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 DSG einzuhalten.

15. Datenschutz
15.1. Eine Speicherung von Bestandsdaten wie z.B. Name, Firmierung, Anschrift etc. erfolgt nur, soweit es für die Begründung, Änderung oder Abwicklung eines Vertragsverhältnisses notwendig ist. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses werden diese Daten mit Ablauf des auf die Auflösung folgenden Kalenderjahrs gelöscht
15.2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verkehrsdaten erfolgten nur zu den im TKG genannten Zwecken und in dem dort vorgeschriebenen Umfang. Alle Verkehrsdaten werden – soweit kein schwebender Widerspruch die weitere Vorhaltung der Verbindungsdaten eines Kunden erfordert – nach 6 Monaten gelöscht.
15.3. Die Vorhaltung von Rechnungsdaten ist auf 10 Jahre begrenzt und erfolgt in gesondert gesicherten Systemen. Ein Zugriff auf Rechnungsdaten ist nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs nur in besonderen Anlässen und auf behördliche Anforderung möglich.
15.4. CoMiKo setzt technische, organisatorische und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen ein, um die jederzeitige Sicherheit von Bestands- und Verkehrsdaten zu gewährleisten und diese vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust oder Zerstörung durch Dritte zu schützen. Die genutzten Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen werden entsprechend dem Stand der Technik fortlaufend verbessert und angepasst. Trotz aller Bemühungen um ein Höchstmaß an Datensicherheit kann CoMiKo keine Haftung für rechtswidrige Eingriffe Dritter übernehmen.
15.5. CoMiKo nutzt für die Entsorgung papierbasierter Dokumente und elektronischer Datenspeicher Dienstleister, die eine zertifizierte Vernichtung nach den Sicherheitsstandards des DSG bieten.

16. Schlussbestimmungen
16.1. Alle Änderungen zu einem Vertrag oder diesen AGB bedürfen der Schriftform und müssen von den Parteien oder deren Rechtsnachfolgern rechtsgültig unterzeichnet sein. Dies gilt insbesondre auch für jedes Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
16.2. Sämtliche Verweise auf gesetzliche Vorschriften schließen die Novellierung oder Wiederverlautbarung dieser Vorschriften ein, gleichgültig, ob diese vor oder nach dem Datum des Vertrags erfolgt sind oder erfolgen werden.
16.3. Die Geltung allfälliger Allgemeiner Geschäfts-, Auftrags-, Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
16.4. Die Parteien haben Adressenänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannt Adresse für alle Zustellungen als Zustelladresse. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

17. Salvatorische Klausel
17.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
17.2. CoMiKo verpflichtet sich diesfalls, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis entspricht.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1. Es gilt österreichisches Recht.
18.2. Das UN-Kaufrecht sowie das internationale Kollisionsrecht sind ausgeschlossen.
18.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmers in 2353 Guntramsdorf.
18.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen CoMiKo und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Unternehmers örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.


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